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Funktion

AGB

§ 1 Gegenstand

Die Firma Andrea Becker-Schulmeister e.k. („Anbieter“) vermietet registrierten Kunden („Kunden“) bei

bestehender Verfügbarkeit Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen Nutzung („Kurzzeitmiete“). Diese

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Registrierung (Abschluss des

Kundenvertrages) und die Kurzzeitmiete der Firma Pferdekundig -eigenen Fahrzeuge über

das Kundenportal. Durch den Abschluss des Kundenvertrages erwirbt der Kunde keinen Anspruch

auf die Kurzzeitmiete zu der zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Preisliste. Es gelten

ausschließlich die aktuellen Preise zum Zeitpunkt der Buchung (siehe § 17 dieser AGB).

§ 2 Fahrtberechtigung

Fahrtberechtigt sind Personen, die einen Kundenvertrag mit dem Anbieter abgeschlossen haben

(Kunde). Ist der Kunde eine juristische Person, kann er Personen benennen (Beauftragte), die in

seinem Namen und auf seine Rechnung fahrtberechtigt sind. Das Fahrzeug darf ebenfalls mit

Zustimmung und in Anwesenheit des Kunden im Fahrzeug von einer anderen Person geführt werden.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Fahrtberechtigten die Regelungen dieser AGB beachten und

bei Fahrten fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Kunde hat das Handeln

der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde muss jederzeit nachweisen

können, wer das Fahrzeug gelenkt hat (z. B. bei Bußgeldbescheiden).

§ 3 Buchungspflicht

Der Kunde verpflichtet sich vor jeder Nutzung eines Fahrzeugs, dieses unter Angabe des

Nutzungszeitraumes beim Anbieter zu buchen. Evtl. vorliegende Buchungsbeschränkungen sind zu

beachten. Der Kunde hat kein Anrecht auf ein bestimmtes Fahrzeug. Der Anbieter ist berechtigt, ein

gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur gebuchten Fahrzeugklasse bereitzustellen. Für die

Internet-Buchung angezeigten Fahrzeugmodelle sind Beispiele und können vom bereitgestellten

Fahrzeug abweichen. Der Anbieter kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen

Vorauszahlungen auf den Mietpreis durch den Kunden abhängig machen.

§ 4 Nutzungsdauer

Die Nutzungsdauer umfasst den Buchungszeitraum. Der Buchungszeitraum beginnt/endet jeweils zur vollen Stunde. Er umfasst mindestens einen Tag (24h) und kann nur jeweils um ganze Tage

verlängert werden. Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Anbieter vor, sofern keine nachfolgende Buchung durch die Verspätung verschoben wurde, eine Gebühr von 25€ für jede angefangene Stunde bei Verspätungen von bis zu 4 Stunden zu berechnen. Verspätungen ab 4 Stunden wird der volle Tagespreis berechnet.

§ 5 Stornierungen

Kann ein Kunde das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen. Die

Stornierung einer Buchung ist für den Kunden kostenfrei, wenn sie mindestens 24 Stunden vor

Beginn der vorgesehenen Nutzung erfolgt. In allen anderen Fällen ist der Anbieter berechtigt,

Stornokosten in Höhe von 50 % des Nutzungsentgelts gemäß gültiger Preisliste, jedoch maximal den Preis für einen Nutzungstag, zu erheben, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Anbieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Verkürzungen von Buchungen werden wie

Stornierungen des verkürzten Zeitraumes behandelt. Der Anbieter informiert den Kunden, wenn die

gebuchte Fahrzeugklasse nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Kunde kann dann die

Buchung kostenfrei stornieren.

§ 6 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/Schäden zu

überprüfen und mit der bereitgestellten Schadensliste abzugleichen. Festgestellte und/oder

wahrnehmbare Mängel (z. B. sicht- und hörbare) sind dem Anbieter vor oder unmittelbar zum

Fahrtantritt anzuzeigen und wenn möglich mit einem Foto zu dokumentieren. Ist die Fahrt mit den festgestellten Mängeln aus Sicherheitsgründen nicht möglich, ist dies unverzüglich dem Anbieter telefonisch zu melden. Meldet der Kunde keine Neuschäden vor oder unmittelbar zu Fahrtantritt, gilt das Fahrzeug als optisch und technisch einwandfrei, mit Ausnahme der bereits in der Schadensliste enthaltenen Schäden.

Wenn am Fahrzeug Schäden vorliegen, die vermuten lassen, dass die Sicherheit des Betriebes des

Fahrzeugs beeinträchtigt ist, ist die Benutzung des gebuchten Fahrzeugs nur mit ausdrücklicher

Zustimmung des Anbieters zulässig. Die Zustimmung zur Fahrzeugnutzung wird nicht ungerechtfertigt verweigert.

§ 7 Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis

Der Kunde verpflichtet sich, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis mitzuführen. Die

Fahrtberechtigung gem. § 2 dieser AGB ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer

Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen gebunden. Sie erlischt im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der Fahrerlaubnis unmittelbar.

Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vom Wegfall oder der Einschränkung der Fahrerlaubnis

unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

§ 8 Benutzung der Fahrzeuge

Der Kunde hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den

Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen, sowie die

Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen. Durchfahrtshöhen und -breiten sowie zulässige Zuladung und Gesamtgewicht sind zu beachten. Das Leergewicht des Fahrzeugs beträgt mit vollem AdBlue und Dieseltank 2.580 kg. Somit ist eine Zuladung von 920 kg möglich (zulässiges Gesamtgewicht beträgt 3.500 kg). Ladung ist vorschriftsmäßig zu sichern. Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Das Pferdeabteil des Fahrzeuges ist ausgewaschen zu hinterlassen. Rauchen in den Fahrzeugen ist generell nicht gestattet. Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung des

Innenraums eines Fahrzeugs, sowie des Pferdeabteiles durch den Kunden bzw. dessen Ladung,

werden Reinigungskosten in Höhe des Aufwands oder pauschal gemäß Preisliste berechnet, sofern

der Kunde keine geringeren Reinigungskosten nachweist. Als nicht sauber bzw. verschmutzt im

vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn der Innenraum Flecken, Abfall,

Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzung durch den Transport von Tieren, Straßenschmutz,

Schlamm oder ähnliches aufweist sowie die Verschmutzung des Fahrzeugäußeren über gewöhnliche, witterungsbedingte Gebrauchsspuren hinausgeht. Besenrein im Vorstehenden Sinne ist ein Fahrzeug wenn keine Reste von Einstreu, Unrat oder Pferdefutter im Pferdebereich sowie der Sattelkammer verbleiben. Bei starker Verschmutzung des Bodens, sowie der Wände ist ggf. ein Auswaschen des Pferdeabteiles durchzuführen. Eine gewerbliche Personenbeförderung ist nur in Ausnahmefällen und unter Beachtung bestehender Gesetze und Vorschriften erlaubt.

Das Fahrzeug muss gemäß den Vorgaben zur Fahrzeugrückgabe dieser AGB abgestellt werden.

Muss das Fahrzeug infolge unterlassener Reinigung/Betankung durch den Anbieter gereinigt/betankt werden, so ist der Anbieter berechtigt, für den hierfür entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten einen pauschalierten Schadenersatz von 50,00 € zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.

Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz und/oder einen Einsatz dritter Hilfskräfte durch die

unsachgemäße Bedienung von Fahrzeug oder Zugangstechnik oder Nichteinhaltung von Regeln (z.

B. Anlassen eines Stromverbrauchers, nicht ordnungsgemäße

Rückgabe, verursachte Abschleppnotwendigkeit), werden dem Kunden Kosten gegen Nachweis in

Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Anbieter kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist. Reparatur- und Abschleppaufträge sowie sonstige

kostenauslösende Maßnahmen darf der Kunde nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters

beauftragen. Dem Kunden ist es verboten, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken bzw. in folgender

Weise zu nutzen:

a. zur Weitervermietung und Weitergabe an nicht fahrberechtigte Dritte.

b. zu motorsportlichen Zwecken, z. B. für Rennen.

c. für Sicherheitstrainings und sonstige Fahrzeugtests.

d. zur Begehung von Straftaten.

e. zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.

f. zum Transport von Gegenständen, die (z. B. aufgrund Größe, Form oder Gewicht) die

Fahrsicherheit beeinträchtigen oder das Fahrzeug/den Innenraum beschädigen können.

g. für Fahrten außerhalb der Europäischen Union.

h. als Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol (es gilt eine Promillegrenze von 0,0‰), Drogen,

Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können.

i. zur Beförderung von Kindern oder Kleinkindern ohne erforderliche Kindersitzvorrichtung. Zur

Installation von Kindersitzvorrichtungen sind zwingend sämtliche Herstellerhinweise und ggf.

Vorgaben des Anbieters zu beachten.

j. im Fahrzeug zu rauchen. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot wird eine Vertragsstrafe von 25,00 €

erhoben.

Bei der Verwendung des Fahrzeuges für die Fahrt zu oder während Veranstaltungen, ganz gleich,

welchen Charakters (privat, kommerziell, kulturell, politisch, überparteilich usw.) gewährleistet der

Fahrberechtigte, dass weder durch ihn, noch durch Mitfahrer und sonstige Begleitpersonen selbst

Handlungen begangen werden, die verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengut darstellen und/

oder verbreiten. Insbesondere ist eine Nutzung des Fahrzeuges im Zusammenhang mit

Veranstaltungen, bei denen in Wort oder in Schrift die Freiheit und die Würde des Menschen

verächtlich gemacht oder Symbole verwendet und gezeigt werden, die im Geist

verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren,

ausdrücklich untersagt. Bei Nutzung des Fahrzeuges im Zusammenhang mit Veranstaltungen und

Demonstrationen verpflichtet sich der Fahrberechtigte unabhängig von der vorherigen Regelung, das

Fahrzeug nicht innerhalb öffentlich bekanntgegebener Aufzugsstrecken und Versammlungsorte

abzustellen. Die Nutzung des Fahrzeugs zu oder während politischer Veranstaltungen und

Demonstrationen ist vorab anzuzeigen. Auf das Recht zur fristlosen Vertragskündigung in § 18 bei

Fahrzeugnutzung zu vorstehend dargestellten verbotenen Zwecken wird ausdrücklich verwiesen.

§ 9 Haftung des Anbieters

Die Haftung des Anbieters, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers

oder der Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner

gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für

das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Anbieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie eine etwaige Haftung des Anbieters nach dem Produkthaftungsgesetz. Fundsachen sind dem Anbieter zu melden und

auszuhändigen; eine Haftung dafür wird seitens des Anbieters nicht übernommen.

§ 10 Haftung des Kunden

a. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regeln, sofern er das Fahrzeug beschädigt, entwendet

oder seine Pflichten aus dem Kundenvertrag verletzt hat. Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten, wie z. B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Hat der Kunde seine Haftung aus Unfällen, für Schäden des Anbieters durch

Vereinbarung gesonderter Versicherungsleistungen ausgeschlossen und/oder beschränkt, bleibt

seine Haftung in allen Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie in den Fällen

bestehen, die zum Entzug des Versicherungsschutzes wegen eines Fehlverhaltens des Kunden

führen.

b. Der Kunde haftet für von ihm begangene Gesetzesverstöße, insbesondere Verkehrs- und

Ordnungswidrigkeiten während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des

Fahrzeuges. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von sämtlichen Buß- und Verwarngeldern,

Gebühren, Kosten und Auslagen freizustellen, die anlässlich vorgenannter Verstöße, Behörden oder

Gerichte oder sonstige Dritte vom Anbieter erheben. Entstehen dem Anbieter aus der Bearbeitung

solcher Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Kosten, so hat diese der Kunde zu ersetzen. Der

Anbieter ist vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens zur Geltendmachung einer

Schadenspauschale von 15,00 € berechtigt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.

c. Von der Haftungsbegrenzung auf die Selbstbeteiligung sind insbesondere Schäden nicht erfasst,

die durch Fehlbehandlung und/oder -bedienung des Fahrzeuges entstanden sind, insbesondere

Ignorieren von Warnleuchten, unsachgemäßes Be- und Entladen und unzureichend gesicherte

Ladung, Nichtbeachtung von Durchfahrtshöhen oder -breiten, sowie Nichtbeachtung der maximalen

Zuladung. Entsteht dem Anbieter im Falle eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen seine

Pflichten gemäß § 9 (Benutzung der Fahrzeuge) dieser AGB ein Schaden, haftet der Kunde über den Selbstbehalt hinaus vollumfänglich für den gesamten Schaden.

d. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die Änderung seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Anschriftenermittlungen kann der Anbieter dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert mit 25,– EUR in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist.

e. Vorsätzliche und grob fahrlässige Schadensverursachung für Schäden, die der Kunde oder seine

Erfüllungsgehilfen bzw. Fahrberechtigte vorsätzlich herbeiführen, besteht kein Versicherungsschutz

und die Haftung des Kunden ist nicht auf die vereinbarte Selbstbeteiligung beschränkt. Bei grob

fahrlässiger Schadensverursachung ist der Haftungsumfang des Kunden ohne Begrenzung auf eine

vereinbarte Selbstbeteiligung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis im

Sinne des § 81 Abs. 2 VVG zu bemessen.

f. Verletzung vertraglicher Pflichten (Obliegenheiten) Der Kunde haftet vollumfänglich ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn eine vom Kunden zu erfüllende Obliegenheit, insbesondere bei Verstoß gegen seine Pflichten aus § 13 (Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht), vorsätzlich verletzt wurde. Für den Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer vom Kunden zu erfüllenden Obliegenheit ist ohne Rücksicht auf die Selbstbeteiligung der Haftungsumfang des Kunden in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis im Sinne des § 28 Abs. 2, 3 VVG zu bemessen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Kunde. Abweichend hiervon verbleibt es bei der vereinbarten Selbstbeteiligung pro Schadensfall, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Schadenfalls noch für die Feststellung oder den Umfang des Schadens des Anbieters ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde.

g. Geltungsumfang dieser Regelung Sämtliche vorstehende Regelungen gelten neben dem Kunden

auch für die berechtigten Fahrer, wobei eine vertragliche vereinbarte Selbstbeteiligung nicht zu Gunsten nicht fahrtberechtigter Dritter gilt.

§ 11 Versicherung

Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die jeweiligen

Selbstbeteiligungen und die Möglichkeit der Inanspruchnahme weiteren Versicherungsschutzes durch den Kunden ergeben sich aus der gültigen Preisliste. Die Inanspruchnahme von

Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig.

§ 12 Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist der Kunde verpflichtet, immer dann die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum, außer dem Mietwagen, zu Schaden kam. Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde ein Schuldanerkenntnis erst nach vorheriger Zustimmung des Anbieters abgeben. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter zunächst unverzüglich telefonisch über Schadensereignisse zu informieren und den Anbieter nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu unterrichten. Ereignet sich der Schaden im Inland, ohne dass der Kunde bzw. sein Beauftragter hierbei verletzt wurden, hat die schriftliche Unterrichtung spätestens zwei Tage nach dem Schadensereignis, ansonsten innerhalb von 14 Tagen nach dem Schadensereignis zu erfolgen. Der Anbieter kann dem Kunden für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Kunden teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Aufwandspauschale in Höhe von 100,00 € berechnen, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 13 Rückgabe der Fahrzeuge

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug mit allen übergebenen Papieren ordnungsgemäß geschlossen (Türen und Fenster verriegelt, Lenkradschloss eingerastet, Lichter ausgeschaltet), die Fahrt im Buchungsportal beendet und der Fahrzeugschlüssel mit RFID Anhänger am vorgeschriebenen Ort im Handschuhfach deponiert wurde. Sofern nicht gesondert gestattet, muss das Fahrzeug am Anmieteort zurückgegeben werden. Unabhängig von den vereinbarten Nutzungsentgelten können diese bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs an den Anbieter berechnet werden. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle einer Verletzung der Rückgabepflicht des Kunden ist dem Anbieter vorbehalten. Sofern die Fahrzeuge mit GPS-Ortung ausgestattet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Ortung der Position des jeweiligen Fahrzeugs und die Nutzungsdauer wird automatisch auf die nächste volle Stunde aufgerundet. Ist die Nutzungsdauer kürzer als der Buchungszeitraum, erfolgt die Berechnung des nicht genutzten Buchungszeitraums mit 50% des regulären Preises.

§ 14 Verspätungen

Kann der Kunde den in der Buchung bekannt gegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche

Rückgabezeit tatsächlich durch den Kunden nicht eingehalten werden, ist der Anbieter berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit in Rechnung zu stellen. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs kann der Anbieter darüber hinaus anstelle des ihm konkret entstandenen Schadens eine von der Verspätungsdauer abhängige Schadenspauschale erheben, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Sofern die verspätete Rückgabe keine nachfolgenden Buchungen behindert, wird die erste Stunde nach regulären Buchungsende nicht berechnet. Für eine über diese Stunde hinausgehende verspätete Rückgabe wird der reguläre Tagesmietpreis berechnet.

§ 15 Technikereinsatz

Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs

bzw. der Zugangstechnik oder durch Nichteinhalten der Regeln (insbesondere bei unzureichender

Betankung, Anlassen eines Stromverbrauchers, so werden dem Kunden Kosten gemäß Preisliste und Aufwand in Rechnung gestellt, sofern der Kunde keinen geringeren Aufwand nachweist.

§ 16 Entgelte, Zahlungsbedingungen, Kaution

Der Anbieter stellt dem Kunden Entgelte für die Nutzung der Fahrzeuge im gewählten Tarif gemäß der jeweils gültigen und dem Kunden bekanntgegebenen Tarif- und Preislisten in Rechnung. Die jeweils aktuellen Preislisten sind im Internet unter www.pferdekundig.de abrufbar. Die Abrechnung

der Leistungen erfolgt gemäß den in den gültigen Tarif- und Preislisten angegebenen Perioden und

Bedingungen. Für die Abrechnung der Fahrten gilt die sich aus der Buchung ergebende

Nutzungsdauer bzw. die vom Bordcomputer ermittelte Wegstrecke. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail. Rechnungsbeträge werden per SEPA-Lastschriftmandat abgebucht oder sind bar zu bezahlen. Kann die Lastschrift aufgrund mangelnder Kontodeckung nicht eingelöst werden, gerät der Kunde nach Ablauf von zehn Tagen in Verzug. Im Falle des Verzuges schuldet der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen und -kosten, sowie Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25,00 €. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Für sämtliche Mahnschreiben werden pauschale Mahngebühren in Höhe von je 5,00 € erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dassMahnkosten nicht oder in geringerem Umfang entstanden sind.

§ 17 Aufrechnung, Einwendungsausschluss

Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem

Vertragsverhältnis zu. Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

§ 18 Vertragsänderungen

Änderungen der AGB sind nur zulässig, soweit hierdurch das Vertragsgefüge nicht grundlegend

umgestaltet, insbesondere das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum

Nachteil des Kunden verschoben wird. Zulässig sind sie insbesondere bei nachträglichem Entstehen

einer Regelungslücke oder Störung des Äquivalenzverhältnisses, z. B. durch Veränderung der

Gesetzeslage, Rechtsprechung oder Marktgegebenheiten bzw. aufgrund neuer technischer

Entwicklungen. Der Anbieter behält sich die Anpassung der Preislisten vor. Änderungen der AGB und der Preise werden dem Kunden in Textform oder per E-Mail mindestens sechs Wochen vor der

Änderung bekanntgegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb

eines Monats nach Bekanntgabe in Textform oder per E-Mail Widerspruch beim Anbieter erhebt. Auf diese Rechtsfolge wird ihn die Firma Andrea Becker-Schulmeister e.K. bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, wird der Vertrag zu den geänderten Bedingungen bzw. Preisen fortgeführt. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zehn Tagen per E-Mail oder in Textform zu kündigen.

§ 19 Kündigung, Sperrung

Der Kundenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Wurde bei besonderen Tarifen eine Mindestlaufzeit vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung für beide Parteien erstmals mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende dieser Mindestlaufzeit möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Kundenvertrages bleibt den Parteien vorbehalten. Der

Anbieter kann den Kundenvertrag aus wichtigem Grund, bei dem es sich um einen erheblichen, vom Kunden zu vertretenden Grund handeln muss, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Als wichtiger Grund zur Kündigung gilt die verbotswidrige Nutzung des Fahrzeuges gemäß den Regelungen in § 9. Wird dem Anbieter eine Nutzung des Fahrzeugs in einem solchen

Zusammenhang unmittelbar bekannt, ist der Anbieter zur sofortigen Kündigung des

Nutzungsverhältnisses berechtigt. Ein später bekannt gewordener Verstoß berechtigt den Anbieter,

unter Hinweis hierauf, ein erneutes Nutzungsverhältnis zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt auch die Insolvenz des Kunden. Bei Tarifen mit Mindestlaufzeit steht dem Kunden das Recht zur

außerordentlichen Kündigung auch bei Änderungen der Preisliste zu, worüber der Anbieter den

Kunden in der Änderungsmitteilung informieren wird. Anstelle einer außerordentlichen Kündigung ist der Anbieter auch berechtigt, den Kunden aus wichtigen Gründen für bestimmte Zeit für Anmietungen zu sperren. Dies gilt insbesondere, solange nicht unerhebliche Forderungen des Anbieters aus früheren Vermietungen noch nicht ausgeglichen wurden, bei mangelnder Mithilfe bei der Klärung von Schadensfällen oder bei wiederholten Verstößen des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten. Der Anbieter informiert den Kunden schriftlich über die Dauer und den Grund der Sperrung.

§ 20 Datenschutz

Der Anbieter ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden elektronisch zu verarbeiten, zu

speichern, zu übermitteln und zu nutzen, soweit dies zur Durchführung des Kundenvertrages

erforderlich ist. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen die StVO und StVZO werden die

personenbezogenen Daten des Kunden im notwendigen Umfang an die Straßenverkehrs- bzw.

Ordnungsbehörden übermittelt. Eine sonstige Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz

nur dann erfolgen, wenn dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Anbieters, der im Vertrag

bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch

schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Der Anbieter verpflichtet sich, Daten des Kunden nicht an Dritte mit dem Zweck der kommerziellen Verwertung oder für die Markt- und Meinungsforschung weiterzugeben. Eine Weitergabe von Daten in anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke ist gestattet. Der Anbieter kann dem Kunden nach vorheriger Einwilligung regelmäßig Informationen über die Weiterentwicklung des Carsharings als Druckerzeugnis oder in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Bei Fahrzeugen die mit GPS-

 

Ortung ausgerüstet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Positionsbestimmung. Darüber hinaus erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge während der ordnungsgemäßen Nutzung durch den Kunden. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, die eine Fahrzeugortung notwendig machen, ist der Anbieter ebenfalls berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzrichtlinien.

§ 21 SCHUFA-Klausel/Bonitätsprüfung

Der Anbieter behält sich vor, der SCHUFA Holding AG (SCHUFA) Daten über die Aufnahme und

Beendigung des Kundenvertrages zu übermitteln und von der SCHUFA bzw. einer sonstigen

Wirtschaftsauskunftsdatei Auskünfte über den Kunden zu erhalten. Der Anbieter behält sich bei

negativer Auskunft vor, Kaution vor Leistungserbringung zu erheben oder keinen Kundenvertrag

einzugehen. Unabhängig davon wird der Anbieter der SCHUFA auch Daten aufgrund

nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem

Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessenten

zulässig ist.

§ 22 Vertragswidriges Verhalten

Bei folgenden vom Kunden zu vertretenden Tatbeständen kann der Anbieter für den ihm zusätzlich

entstehenden Verwaltungsaufwand eine Kostenpauschale bis in Höhe von 250,00 € erheben, soweit

der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer

Schaden entstanden ist: Fahrten ohne Buchung; Überlassen des Fahrzeugs an Nichtberechtigte; um

mehr als 24 Stunden verzögerte Fahrzeugrückgabe, missbräuchliche Benutzung oder Entwendung

von Fahrzeugausrüstung (Verbandskasten, Warndreieck, Abschleppwerkzeuge,

Anbindevorrichtungen, Gurtverriegelung im Pferdeabteil, oder sonstigen eingebauten Teilen).

§ 23 Sonstige Bestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit

einzelner Teile und Bestimmungen des Kundenvertrages und dieser AGB berühren deren Gültigkeit

im Übrigen nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag wird als Gerichtsstand der Sitz der Firma in Mettmann vereinbart.

 

Stand: 13.06.2023

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